Veranstaltung: | 5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Entlastung des Bundesvorstands |
Antragsteller*in: | Sebastian Peter Wiedemeier |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.05.2019, 02:23 |
A3: Verschiebung der Entlastung des Bundesvorstands
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, die Entlastung des mit diesem Parteitag
scheidenden Bundesvorstands auf den nächsten stattfindenden Bundesparteitag zu
verschieben.
Begründung
Die Europawahl ist gerade erst vorbei - jetzt ist es an der Zeit, die ganze Sache zu analysieren. Da nach dem heutigen Stand am 22.6 noch nicht klar sein wird, welche Folgen und Schäden für DiB aus der Kooperation entstanden sind, kann und sollte der Vorstand als rechtlich und politisch verantwortliches Organ in Bezug auf diese Sache erst entlastet werden, wenn die Analysen abgeschlossen sind und wir ein vollständiges Bild der Folgen präsentieren können. Erst, wenn dieses vorhanden ist, können die Mitglieder von DiB guten Gewissens und voll informiert den Vorstand entlasten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass es eine transparente Entlastung ist.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich als Landesvorsitzender einen solchen Antrag auch in Bezug auf meine eigene Person stellen würde, wenn eine von mir verantwortete Kooperation erst sehr kurz vor dem Ende meiner Amtszeit endet/ ein Ergebnis bringt, um den Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, mich gut informiert und besten Gewissens entlasten zu können.
Hinweis: Sollte die Aufarbeitung bereits zum BPT hin abgeschlossen sein, ziehe ich diesen Antrag zurück.
Kommentare
Benjamin Kampmann:
Auch sehe nicht, dass der Bundesvorstand das "rechtlich und politisch verantwortliches Organ in Bezug auf diese Sache" ist, denn es war ja schließlich eine Plenumsbefragung samt danach folgenden Bundestagsbeschluss, welche die Kooperation beschlossen hat (also trägt der Bundesparteitag die Verantwortung) und auch ein Plenumsbeschluss, welcher spätere Korrekturen durchgeführt hat. Ganz im Sinne unserer Satzung und unseres Ethik-Kodex blieb den Vorständen ja gar keine Wahl als diese Beschlüsse in der gewünschten Form umzusetzten. Durch welchen Handlungsspielraum tragen sie hier die Verantwortung? An welcher Stelle hätten sie etwas legitim anders machen dürfen?
Sebastian Peter Wiedemeier:
Benjamin Kampmann: