Dieser Antrag ist die Übertragung einer (erfolgreich getesteten) Variante aus der Satzung des LV NRW in die Bundessatzung. Bei einer Annahme helfen wir dem Organisationsteam des nächsten Bundesparteitags gerne mit bereits existierenden Verfahren und entsprechenden Formularen aus.
Ein Parteitag ist ein zeitaufwändiger und teurer Prozess, den sich manche zeitlich und/oder finanziell nicht leisten können. Auf diese Weise kann sicher gestellt werden, dass mehr Mitglieder während des Parteitags ihre Stimme wahrnehmen können, indem sie ihr Stimmrecht an eine Person ihres Vertrauens abgeben. Die Begrenzung auf zwei (und nicht auf ein) weiteres Mandat ist mit Rücksicht auf kleine Landes- und Ortsgruppen getroffen worden, sodass auf jeden Fall jeder, der ein Mandat vergeben will, dieses auch tun kann und nicht an der Begrenzung scheitert.
Da die Bundessatzung Satellitenparteitage kennt und es zum aktuellen Zeitpunkt einen erhöhten Mehraufwand bedeuten würde, in dem Fall eine doppelte Stimmabgabe (per Mandat am Hauptort, persönlich am Satellitenort) zu verhindern, sollten in diesem Fall keine Mandate vergeben werden können, bis eine einfache Methode gefunden wird, dies zu verhindern.
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