Veranstaltung: | 5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 12 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Sebastian Peter Wiedemeier |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.06.2019, 20:52 |
A6: Marktplatzordnung
Antragstext
§1 Der Marktplatz der Ideen
(1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiber nach TMG
ist.
§2 Betrieb des Marktplatzes
(1) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
Moderation bestehendes Betriebsteam berufen, dass direkt dem Bundesvorstand
unterstellt ist.
(2) Das Betriebsteam ist für die organisatorische und technische Gestaltung des
Marktplatzes zuständig. Es hat die Möglichkeit der inhaltlichen Arbeit für
Beweger*innen und Mitglieder auf dem Marktplatz zu gewährleisten.
(3) Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
insbesondere Regelungen zu:
- internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
- Dokumentation der Arbeit des Betriebsteams
- der Transparenz des Teams
(4) Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
seiner Aufgabe unterstützen.
(5) Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem Betriebsteam
und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
Letzentscheidungskompetenz.
§3 Moderation des Marktplatzes
(1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können eigene Regelungen
betreffend den Marktplatz erlassen, solange diese nicht gegen die Satzung, ihr
gleichgestellte Ordnungen oder die Grundwerte verstoßen.
(2) Regelungen, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.
(3) Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:
- das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren eines
Beitrags
- das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
Editieren eines Threads
- das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
- das Aussprechen offizieller Warnungen
- die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens für alle oder einzelne
Nutzer*innen
- die Möglichkeit, eine*n Nutzer*in, einen Thread oder einzelne Worte auf
einen aktiven Moderationsstatus zu setzen
(4) Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Betriebsteam
kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der
Bundesvorstand kann mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das
Bundesschiedsgericht prüfen lassen.
(5) Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des
Betriebsteams oder des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.
§3.1 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder auf dem Marktplatz
(1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder kann das Betriebsteam im Namen
des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit, aber nicht länger als 30
Tage, beim Bundesschiedsgericht beantragen. Bis zur Entscheidung des
Bundesschiedsgerichts ist das Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes
auszuschließen.
(2) Der Bundesvorstand kann nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
gegen Mitglieder eine Sperre über die 30 Tage hinaus verhängen. In diesem Fall
kann er bestimmen, dass ein Mitglied des Betriebsteams stellvertretend als
Mitantragssteller fungiert.
(3) Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzerkonto auf unbestimmte Zeit zu
sperren. Die Dauer dieser Sperre obliegt dem Bundesvorstand, sie endet aber
automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.
§3.2 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
(1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder kann das Betriebsteam einen
Ausschluss im Namen des Bundesvorstands für längere Zeit oder auf Dauer bei
einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das
Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.
(2) In Fällen, die Beweger*innen betreffen, tritt das Bundesschiedsgericht als
Kommission zusammen. Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2 -5), 4, 6 (2), 8, 9, 10,
11 und 13 der Schiedsgerichtsordnung entsprechend.
(3) Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
Beweger*innenstatus einer Person nach §4 (3) der Satzung empfehlen.
(4) Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzerkonto eines Benutzers auf Geheiß des
Bundesvorstands gesperrt werden. Die Dauer dieser Sperre obliegt dem
Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme als
Beweger*in oder einer Aufnahme in die Partei.
§4 Änderung der Marktplatzordnung
(1) Die Marktplatzordnung kann auf einem Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit
der abstimmenden Mitglieder geändert werden.
(2) Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
Marktplatzodnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase
ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die
Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die
Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-
Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die
vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der
Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.
Begründung
Dieser Antrag wurde auf Anraten von Felix neu als eigene Ordnung eingereicht.
Auf dem letzten Bundesparteitag gab es zwei Anträge zu diesem Thema, die miteinander konkurriert haben. Nun haben wir als Marktplatzmoderation einen neuen Entwurf erstellt, der die grundlegenden Probleme des MPs in der AO sowie das Mitgliedervotum des letzten BPTs berücksichtigt hat. Wir hätten diesen gerne mit dem Bundesschiedsgericht abgestimmt, haben von dort allerdings, mit einer Ausnahme, keinerlei Rückmeldung erhalten.
Diese Änderungs stellt die Gleichbehandlung von Mitgliedern und Bewegern sicher, wie sie der BPT gewünscht hat, soweit das Parteiengesetz dies zulässt.
Der Marktplatz und die Moderation bekommen ein System der Absicherung und eine unabhängige Prüfung. Es wird ein rechtsstaatliches System etabliert.
Der Bundesvorstand ist nach TMG Vorgesetzter der Mods, allerdings wird dieser dadurch entlastet, dass das BSG nun genau definierte Aufgaben in Bezug auf den MP bekommt, jedoch nicht, wie auch das Votum des letzten BPTs ergeben hat, für jeden kleinen Zug, sondern für die wichtigen Dinge (z.B. Sperren)
Die Mitgliedschaft auf dem MP wird als Mitgliedsrecht anerkannt.
Ansonsten ist dieser Antrag, mit Ausnahme der oben genannten Punkte, eine Paragraphisierung der aktuellen Moderationspraxis.
Es ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Demokratisierung des Marktplatzes.
Kommentare
Felix Pahl:
Damit ist gemeint, dass ich geraten hab, dass der Antrag wenn, dann als eigene Ordnung eingereicht wird; nicht, dass ich geraten hab, den Antrag einzubringen :-)
Sebastian Peter Wiedemeier: