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S2: Ethik-Kodex

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Veranstaltung:5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 11 Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:21.05.2019, 18:59

Antragstext

    Ethik-Kodex

      von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

        Beschlossen am 29. April 2017

          Geändert am 26. November 2017

            Geändert am 26. August 2018

              Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen
              Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben
              ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.

                Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere
                unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und
                Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und
                Nachhaltigkeit.

                  Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,

                    1. dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig
                    erfolgt und allen Personen gleichermaßen​ offen steht - unabhängig von
                    Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen,
                    Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. -​ die sich ebenfalls zu den zentralen
                    Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.

                      2. zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit
                      irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache demokratisch
                      legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen territorialen Vertretungsebene
                      eine Abstimmung unter den jeweiligen Mitgliedern und Beweger*innen von
                      DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.

                        3. zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar,
                        sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen als
                        Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter den
                        Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.

                          4. die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird, dass
                          Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle gewählten
                          Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den Landesparlamenten
                          und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit Folgendes akzeptieren
                          (wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate anzuwenden sind, die in Teilzeit
                          ausgeübt werden):

                            a. die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den Mittelpunkt
                            der eigenen Tätigkeit zu stellen.

                              b. die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe offenzulegen.

                                c. die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates keinerlei
                                entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die vor Antritt des Amtes
                                oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist von drei Monaten zu beenden bzw.
                                für die Zeit der Amts- oder Mandatsausübung ruhen zu lassen.

                                  d. die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während ihrer
                                  Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret

                                    i. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit Lobbyist*innen (d.h.
                                    Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
                                    direkt, z.B. als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder
                                    indirekt, z.B. über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von politischen
                                    Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit Nennung der Personen,
                                    Organisation, des Themas und Datums.

                                      ii. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter Angaben des
                                      Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wer die Kosten trägt
                                      und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden ist.

                                        e. die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe als
                                        Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen, Verbänden oder
                                        anderen Organisationsformen der Interessenvertretung zu übernehmen, die zu einem
                                        erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.

                                          f. die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen bzw.
                                          diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten. Geldwerte Leistungen
                                          müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls über die Partei abgewickelt werden.

                                            g. die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei Legislaturperioden
                                            (bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen Funktionen), die in Ausnahmefällen
                                            bis zu einer Höchstdauer von drei Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12
                                            Jahren (bei internen Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von
                                            der betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist zugelassen,
                                            wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen Untergliederung (z.B.
                                            Wahlkreis) in einer Befragung der Verlängerung zustimmen.

                                              h. die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen, an denen
                                              das Mitglied der Partei oder seine Angehörigen irgendein finanzielles Interesse
                                              haben könnten, auszuschließen.

                                                5. Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein
                                                bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung entsandt
                                                werden, Folgendes akzeptieren:

                                                  a. angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung dafür zu
                                                  sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher Art von Sonderrechten vermieden wird,
                                                  außer sie sind für die Ausübung des Amtes notwendig.

                                                    b. keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen, Reise- und
                                                    Unterkunftskosten möglichst gering zu halten und möglichst umweltschonend zu
                                                    reisen. Wird wegen Reise, Unterkunft oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung
                                                    benötigt, so darf diese nicht höher sein als der für Beamt*innen oder sonstige
                                                    Bedienstete gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei öffentlichen Unternehmen und
                                                    gleichgestellten Einrichtungen nicht höher als der Satz, der den dortigen
                                                    Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag zusteht.

                                                      c. sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung ihrer
                                                      Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung und um
                                                      Verbesserungen in der öffentlichen Einrichtung, für die sie zuständig sind,
                                                      indem sie die Übernahme von Verantwortung fördern und den ihnen unterstellten
                                                      Bediensteten für die erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich
                                                      Anerkennung zollen. Sie verpflichten sich, die Leistungen der ihnen
                                                      unterstellten Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu beurteilen, jede
                                                      Form der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing am Arbeitsplatz zu verfolgen.
                                                      Sie bemühen sich um eine Verbesserung des Arbeitsklimas, die Verbesserung der
                                                      Arbeitsbedingungen und um ein umweltbewusstes Verhalten.

                                                        d. sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen Verwaltung, die
                                                        im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den Auftrag der Einrichtung, für
                                                        die sie verantwortlich sind, an den vorgesehenen Plänen und Programmen
                                                        auszurichten und zu seiner Erfüllung ethische und demokratische Werte zu
                                                        verbreiten, wobei sie allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption
                                                        konsequent nachgehen.

                                                          e. in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein Verwaltungsklima
                                                          und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der
                                                          offenen Tür für die Bürger*innen zu schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei
                                                          autoritären und undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.

                                                            Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden
                                                            einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als
                                                            beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.

                                                            • S2-105

                                                            Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethikkodex als parteischädigendes
                                                            Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet
                                                            werden.

                                                            Änderungsantrag S2-105

                                                            , gestellt von: Felix Pahl (für das Papiertiger*innen-Team)

                                                            Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethikk-Kodex als parteischädigendes Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet werden.

                                                            Änderungsanträge

                                                            • S2-105 (Felix Pahl (für das Papiertiger*innen-Team), Eingereicht)

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