Veranstaltung: | 5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Initiativen offiziell bestätigen |
Antragsteller*in: | Renaldo Tiebel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.06.2019, 20:08 |
A5: Bestätigung von Landesinitiativen durch Landesparteitage
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass alle Landesverbände und
gegebenenfalls später entstehende nachgeordnete Gliederungen, die ihnen
zugeordneten Initiativen und somit ihr Programm bestätigen können.
Dies kann formal dadurch erfolgen, dass die jeweilige Satzung der
Landesverbände, im Punkt “Aufgaben des Landesparteitages” folgendermaßen ergänzt
wird:
Der Landesparteitag beschließt über die Grundlinien und Ausrichtung des
Landesverbandes, sowie das Landesprogramm.
Begründung
Nach aktueller Satzung (§9 (7) (a)) hat nur der Bundesparteitag das Recht angenommene Initiativen in das Programm aufzunehmen und somit zu beschließen.
In den Landessatzungen steht das nicht bei den Aufgaben der jeweiligen Parteitage.
Der Wunsch dafür ist spätestens bei den letzten Kommunalwahlen entstanden und wäre mit diesen Beschluss recht einfach umzusetzen.
Er würde bewirken, dass zukünftig Landesverbände für die Bestätigung der sie betreffende Programmpunkte/Initiativen nicht auf Terminvorgaben des Bundesparteitages angewiesen sind.
Durch die Veranstaltung eines eigenen Landesparteitages hätten sie eher die Chance, den Termin so zu legen, dass er den Wahlen und den damit einhergehenden Fristen gerecht wird.
Dieser Antrag soll nicht die Landessatzung ändern, sondern lediglich eine Änderung empfehlen im Sinne des Beschlusses. Der Beschluss soll lediglich klarstellen, dass es Wunsch des Parteitages ist, dass Landesverbände ihr zugehöriges Programm eigenständig bestätigen können.
In Bezug auf die Diskussion rund um den Begriff Programm-Wahlprogramm-Parteiprogramm, verweise ich auf das Parteiengesetz §6, das nur den Begriff des Programmes benutzt sowie auf unsere Satzung §1 (1):
"Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist die Einbindung von Beweger*innen und Mitgliedern in die Gestaltung von Lösungen für das Programm, in die Gründung von Initiativen und in den Entscheidungsprozess, welche Initiativen in das Programm von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG aufgenommen werden. ..."
in dem auch nicht spezifisch nur von Wahl- oder Parteiprogramm die Rede ist. Die Entscheidung um die Wortwahl kann aber jeder Landesverband selbst treffen.
Kommentare
Regina Hauss:
2) PartG §9 (3): "Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme..."
Renaldo Tiebel:
"Der Bundesparteitag beschließt, dass alle Landesverbände und gegebenenfalls später entstehende nachgeordnete Gliederungen, die ihnen zugeordneten Initiativen und somit ihr Programm bestätigen können." Das mag für einige schon jetzt zutreffend sein
Zusammen mit der Empfehlung die Landessatzungen zu ändern, stellt dieser Antrag den Zusammenhang zwischen unseren neu eingeführten Ebenen in der Abstimmungsordnung und den parteirelevanten Gliederungen her, den es formal in den Landessatzungen noch nicht gibt.
zu 2) Ja, mit Berufung auf das Parteiengesetz könnte man ein Programm jetzt schon in Landesverbänden verabschieden. Aber durch unser Initiativprinzip und unserer bestehenden Abstimmungsordnung haben wir eine Sondersituation. Wir sollten Situationen vermeiden, in denen wir das Parteiengesetz gegen unsere Satzungen durchsetzen müssen.
Derzeit können alle, für alle Ebenen abstimmen und somit das Programm gestalten. Bisher hat nur der Bundesparteitag Programm verabschiedet. Das ist schlüssig, aber abweichend vom Parteiengesetz. Jetzt mit Verweis auf das Parteiengesetz vor Ort Landesinitiativen zu bestätigen oder abzulehnen, würde den noch existierenden Legitimationskreis von "allen im Bund" auf "alle der Gliederung" reduzieren.
Wir sollten zumindest feststellen, dass es so gewollt ist, gerade auch weil es bisher kein Landesverband bei DiB so gemacht hat.