Durch die ersten errungenen Mandate sind wir als DEMOKRATIE IN BEWEGUNG nun in der Lage zu zeigen, wie großartig unser Initiativprinzip ist. Es muss sich beweisen und deswegen sollten wir Instrumente der Fremdbestimmung nicht länger in unserer Satzung führen. Die Tübinger*innen (zum Beispiel) haben diesen Punkt bereits seit längerem eingeklagt und da das Initiativprinzip nun u.a. in Tübingen handlungsrelevant wird sollten wir auch bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG subsidiaritäre Strukturen einführen.
Es gibt Expert*innen von NGOs, die sich bundesweit für ein Thema engagieren. Das Thema wird aber in der Landesgesetzgebung geregelt. Es sollte weiterhin möglich sein, dass die Expert*innen selbst, Initiativen für eine Ebene einreichen, der sie geographisch nicht angehören. Wir wollen doch die bestmöglichen - also sachgerechte - Programminhalte
Kommentare
Felix Pahl:
Sara da Piedade Gomes:
Felix Pahl:
Sara da Piedade Gomes:
- Richtig.
D.h. wir wissen dann nicht, wieviele Abstimmungsberechtigte es im Gebiet der Ebene gibt, nur, wieviele davon ihren Wohnsitz nachgewiesen haben?
- Genau. Weil nur menschen, die ihre Wohnsitze oder andere Gründe nachgewisen sind Abstimmungsberechtigte und davon ist ein Teil aktiv:
(3) Eine abstimmungsberechtigte Person gilt als aktiv, wenn sie in den
zurückliegenden sechs Monaten im Plenum eine Aktivität ausgeführt hat.