Bisher war nicht eindeutig geklärt, wie die in der Abstimmungsordnung in Wochen und Monaten angegebenen Fristen genau auszulegen sind. Im Plenum sind sie bisher so umgesetzt, dass, wenn eine Initiative im Laufe eines Tages in eine Phase eintritt, dieser Tag schon für die Dauer der Phase mitgezählt wird. Das entspricht zum einen nicht der im BGB festgelegten Interpretation von Fristen; zum anderen bedeutet es, dass eine mit "drei Wochen" angegebene Phase nicht *mindestens* drei Wochen, sondern *höchstens* drei Wochen dauert. Durch den einzufügenden Paragraphen wird eine eindeutige Regelung in Anlehnung an das BGB getroffen, die gewährleistet, dass die Phasen immer *mindestens* die angegebene Dauer haben. Die Plenums-Software müsste dann entsprechend angepasst werden.
Antrag: | Abstimmungsordnung |
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Antragsteller*in: | Felix Pahl (für das Papiertiger*innen-Team) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.06.2019, 23:56 |
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